Wer einen Urlaub auf der Insel Rügen plant, stößt früher oder später auf einen Posten in der Endabrechnung, der nicht überall gleich hoch ausfällt: die Kurtaxe, auch Kurabgabe genannt. Sie wird in vielen Gemeinden, Kur- und Erholungsorten sowie in sämtlichen Ostseebädern Rügens erhoben – allerdings nicht überall in gleicher Höhe und nicht überall nach denselben Regeln. Dieser Artikel gibt einen kompakten Überblick über Preise, Befreiungstatbestände und die Gegenleistungen, die Gäste für ihr Geld erhalten.
Was ist die Kurtaxe überhaupt?
Die Kurabgabe ist eine kommunale Gebühr, die auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes erhoben wird. Mit den Einnahmen finanzieren die Gemeinden touristische Infrastruktur: Strandreinigung, Grünanlagen, öffentliche Toiletten, Veranstaltungen und ähnliche Angebote, die Urlaubern zugutekommen. Berechnet wird die Abgabe in der Regel pro Person und Aufenthaltstag, wobei An- und Abreisetag zusammen meist nur als ein Tag gelten. Die genaue Höhe variiert von Ort zu Ort erheblich – ebenso wie die Frage, wer von der Zahlung befreit oder ermäßigt ist.
Bezahlt wird die Kurtaxe normalerweise direkt bei der Unterkunft, alternativ bei der zuständigen Kur- oder Tourist-Information. Wichtig: Die Abgabe ist üblicherweise am Anreisetag fällig, daher lohnt sich ein kurzer Blick in die Buchungsunterlagen oder eine Rückfrage beim Vermieter.
Orte ohne Kurtaxe
Nicht jede Gemeinde auf Rügen erhebt eine Kurabgabe. Wer Wert auf einen kurtaxefreien Aufenthalt legt, findet ihn in Mellnitz oder auch in Bergen auf Rügen, Garz, Gingst, Lietzow, Sagard, Samtens, Schaprode, Trent oder auf der Insel Ummanz – um nur einige Beispiele zu nennen. Diese Orte liegen oft zentral oder verkehrsgünstig und eignen sich gut als Ausgangspunkt für Tagesausflüge an die Küste, ohne dass täglich eine Zusatzgebühr anfällt.
Die wichtigsten Kurtaxe-Sätze auf Rügen im Überblick
Die folgenden Angaben spiegeln den Stand der jeweils gültigen Satzungen wider, können sich aber ändern – eine Nachfrage vor Reiseantritt ist immer empfehlenswert.
Ostseebad BINZ (inkl. Prora)
In Binz wird ganzjährig ein Satz von 3,40 € pro Person und Aufenthaltstag erhoben, alternativ eine Jahreskurabgabe von 102 €. Mitgebrachte Hunde kosten 2 € pro Tag. Befreit sind Einwohner, Menschen mit einem Behinderungsgrad von 100, Kinder bis zum dritten Geburtstag sowie Halter anerkannter Assistenzhunde. Mit der Kurkarte sind unter anderem die Strandnutzung in Binz und Prora, Ortsführungen und der lokale Bus kostenfrei.
Ostseebäder Baabe, Göhren, Sellin und Mönchgut
Seit 2023 erheben diese vier Ostseebäder eine gemeinsame Kurabgabe mit gegenseitig anerkannten Kurkarten. In der Hauptsaison (Mai bis Ende Oktober sowie über die Weihnachtszeit) zahlen Erwachsene 3,37 € pro Tag, Kinder zwischen 7 und 14 Jahren die Hälfte. In der Nebensaison sinkt der Satz auf 2,54 € für Erwachsene. Im Gegenzug profitieren Gäste von kostenfreier Strandnutzung, Bäderbahnen, Ortsbussen sowie Vergünstigungen bei Museen, Minigolf und Ausflugsfahrten der Weißen Flotte.
SASSNITZ
Mit der neuen Satzung, die im April 2026 in Kraft trat, zahlen Erwachsene ab 15 Jahren ganzjährig 3,00 € pro Tag, Kinder zwischen 7 und 14 Jahren die Hälfte. Eine Jahreskurkarte kostet 90 € für Erwachsene bzw. 45 € für Kinder. Eine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebensaison gibt es hier nicht mehr.
Putbus und Ortsteile
In Putbus liegt der Satz zwischen Mai und Oktober bei 2,50 € pro Übernachtung, in der übrigen Zeit bei 1,25 €. Für Hunde fallen 0,50 € pro Tag an. Inhaber einer Kurkarte fahren kostenfrei mit den Buslinien 30 und 31, nutzen öffentliche Toiletten gratis und genießen Ermäßigungen bei zahlreichen Attraktionen wie dem Baumwipfelpfad des Naturerbe Zentrums oder dem Theater Putbus.
Weitere Orte mit Kurtaxe
Auch in Altenkirchen, Altefähr, Breege/Juliusruh, Dranske, Glowe, Lancken-Granitz, Lohme, Putgarten und Wiek/Bohlendorf wird eine Kurabgabe erhoben. Die Sätze bewegen sich meist zwischen 0,75 € und 2,00 € pro Person und Übernachtung, je nach Saison und Ort. In nahezu allen Gemeinden gibt es ermäßigte Tarife für Kinder, Schüler, Auszubildende, Studierende und Rentner.
Wer ist von der Kurtaxe befreit?
Auch wenn sich die genauen Regelungen von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden, lassen sich einige wiederkehrende Befreiungstatbestände erkennen:
- Kinder bis zu einem bestimmten Alter (je nach Ort zwischen 3 und 12 Jahren)
- Menschen mit Schwerbehinderung, häufig ab einem Grad der Behinderung von 80 oder 100 sowie deren notwendige Begleitperson
- Halter von Assistenzhunden wie Blindenführhunden
- Einwohner der jeweiligen Gemeinde und enge Verwandte, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden
- Berufstätige, die sich nachweislich aus beruflichen Gründen vor Ort aufhalten und keine touristischen Einrichtungen nutzen
Für die Befreiung ist in der Regel ein entsprechender Nachweis (Ausweis, Bescheinigung) beim Vermieter vorzulegen.
Was bekommen Gäste für ihr Geld?
Die Kurabgabe ist keine reine Belastung, sondern finanziert handfeste Vorteile. Je nach Ort profitieren Inhaber einer Kurkarte unter anderem von:
- kostenfreier Strandnutzung und gepflegten Promenaden
- öffentlichen Toiletten ohne Zusatzkosten
- vergünstigter oder kostenloser Nutzung von Bussen und Bäderbahnen
- Ermäßigungen bei Museen, Theatern, Minigolfanlagen und Ausflugsfahrten
- geführten Ortstouren und Veranstaltungen der Kurverwaltung
Fazit: Vor der Buchung informieren lohnt sich
Da sich die Höhe der Kurtaxe und die jeweiligen Befreiungsregeln je nach Reiseziel auf Rügen deutlich unterscheiden, lohnt sich ein Blick in die aktuelle Satzung der gewählten Urlaubsgemeinde – besonders, wenn man mit Kindern, Hund oder als Mensch mit Behinderung reist. Wer ganz auf die Abgabe verzichten möchte, findet auch in den kurtaxefreien Orten der Insel attraktive Unterkünfte, von denen aus sich Strände und Sehenswürdigkeiten bequem erreichen lassen.
Hinweis: Alle Angaben zu Preisen und Regelungen können sich ändern. Eine Nachfrage bei der jeweiligen Gemeinde oder Unterkunft vor Reisebeginn wird empfohlen.

